AGB-Hosting

AGB – Hosting und Wartung – Websolution-One

Stand 07/2023

§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbedingungen zwischen Websolution-One, Swen Herweg, Marktplatz 10, 87616 Marktoberdorf, (nachfolgend „Websolution-One“) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Soweit der Kunde bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde die AGB aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.
  2. Entgegenstehende, von den AGB von Websolution-One abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Führt Websolution-One in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Kunden die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt er damit auch solche Bedingungen des Kunden nicht an, denen die vorliegenden AGB von Websolution-One nicht widersprechen.
  3. Ergänzende Regelungen können in dem Angebot von Websolution-One festgelegt werden. Bei einem Widerspruch zwischen Regelungen aus dem Angebot und diesen AGB haben stets die Regelungen in dem Angebot Vorrang.
  4. Die AGB von Websolution-One gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, nicht gegenüber Verbrauchern.

§ 2 Vertragsinhalt, Leistungen

  1. Die Leistungen von Websolution-One ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot von Websolution-One. Dort nicht aufgeführte Leistungen werden nicht Vertragsbestandteil.
  2. Soweit vereinbart,
  1. stellt Websolution-One dem Kunden Speicherplatz im Internet (webspace) für die Website des Kunden und deren Anbindung an das Internet (Hosting) zur Verfügung;
  2. betreut Websolution-One die Website des Kunden technisch mit den vereinbarten Leistungsumfängen;
  3. stellt Websolution-One die Nutzung von bestimmten Plugins oder Diensten im Rahmen einer Agenturlizenz dem Kunden nur für die Dauer des Wartungs- und Hostingvertrages zur Verfügung;
  4. stellt Websolution-One dem Kunden darüber hinaus auf Anfrage ein Softwaretool zur Verfügung, mit dem der Kunde Informationen über die Nutzung seiner Website durch Besucher der Website einsehen kann – die Daten beinhalten unter anderem Seitenzugriffe, Zugriffsquellen, Absprungraten, verweisende Websites, verwendete Suchmaschinen und Sucheingaben;
  5. meldet Websolution-One für den Kunden die von dem Kunden ausgesuchte(n) Domain(s) bei den zuständigen Registrierungsstellen an und hält die Website des Kunden unter dieser Domain für die Dauer des Vertrages zum Abruf im Internet bereit.

  1. Erbringt Websolution-One auf Weisung des Kunden Leistungen, die nicht nach Art und Umfang vertraglich vereinbart sind, hat Websolution-One für die Leistungen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte, ersatzweise die ortsübliche und angemessene Vergütung.
  2. Soweit der Kunde Aufträge an Websolution-One mündlich erteilt, sind diese bindend. Websolution-One hat Anspruch darauf, dass der Kunde mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn Websolution-One vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Kunden mit der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Kunden widerspricht. Ein Auftrag kann durch Websolution-One auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.

§ 3 Webhosting

  1. Die Stellung des Internetspeichers erfolgt auf einem Dedicated Server eines dritten Serveranbieters, der von Websolution-One gemietet, verwaltet und gewartet wird, mit dem im Angebot genannten Speicherplatz.
  2. Der Kunde hat, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse oder einen eigenen Server für seine Website. Das Hosting wird auf von mehreren Nutzern genutzten zentralen Servern mit einer IP-Adresse und einer für alle Nutzer für den jeweiligen Server verfügbaren Bandbreite erbracht. Dadurch kann die tatsächlich dem Kunden zur Verfügung stehende Bandbreite schwanken.
  3. Das Hosting beinhaltet die Bereitstellung eines „Content Management System“, mit welchem der Kunde selbständig die Inhalte seiner Website einstellen und verändern kann. Websolution-One nimmt regelmäßig Updates und Aktualisierungen des Content Management Systems vor, soweit solche verfügbar sind. Aufwendungen von Websolution-One im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Updates, die eine vollständig neue Version der Software darstellen, sind nach Aufwand abzurechnen.
  4. Der Kunde erhält das einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich beschränkte Recht, die mit der Nutzung des Servers verbundenen Softwarefunktionen nach Maßgabe dieser AGB und den Lizenzbestimmungen der dritten Softwareanbieter zu nutzen. Weiter gehende Rechte erhält der Kunde nicht.
  5. Websolution-One strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Website des Kunden an. Ist die Verfügbarkeit der Website zu Zeiten normalen Besucherverkehrs für eine nicht nur unerhebliche Zeitdauer unterschritten, kann der Kunde eine zeitanteilige Rückerstattung der betreffenden Hosting-Gebühren für die anteilige Dauer der Nichtverfügbarkeit geltend machen. Nichtverfügbarkeit liegt dabei nur vor, wenn der Kunde die vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann oder die Nutzung der Dienste unzumutbar erschwert ist, und die zugrundeliegende Störung von Websolution-One zu vertreten ist.
  6. Vorher absehbare Wartungsarbeiten werden angekündigt und normalerweise in der Nacht erledigt. Die aktuellen Wartungszeitfenster sind Uhr 1:00–5:00 CET. Während einer Wartung kann es zu einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der vereinbarten Leistungen kommen.
  7. Websolution-One haftet nicht für höhere Gewalt oder bei Websolution-One oder den Subunternehmern von Websolution-One eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die Websolution-One ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Websolution-One haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Kunden unschwer zu verhindern gewesen wären.
  8. Websolution-One behält sich vor, den Internet-Zugang zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netz- oder Serverintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder des Servers, der Software oder der gespeicherten Daten, der Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

§ 4 Websitewartung

  1. Websolution-One wartet die Website des Kunden mit den vereinbarten Inhalten laut dem Angebot von Websolution-One.
  2. Websolution-One aktualisiert das CMS der vertragsgegenständlichen Website(s) durch die Installation von dem CMS bereitgestellter Patches und Updates im Rahmen der aktuellen Version des CMS der Website(s). Die Installation einer neuen Version des CMS ist nicht in der Wartung enthalten. Websolution-One wird dem Kunden hier ein ergänzendes Angebot zur Installation der Website machen, dass dieser ggf. annehmen kann.
  3. Websolution-One wartet die Website, um Fehlern vorzubeugen und wird technische Mängel der Website selbst beseitigen (dies gilt nicht, soweit diese Mängel in der Serverumgebung eines dritten Anbieters begründet liegen, auf dem die Website gehostet ist).
  4. Websolution-One erstellt regelmäßig ein Backup der Daten der Website einschließlich dynamischer Inhalte der Website und der Datenbank. Der Zyklus hierfür ist im jeweiligen Tarif hinterlegt.
  5. Websolution-One installiert und richtet für die Website ein Impressum und eine Datenschutzerklärung ein, sofern der Kunde diese erforderlichen Rechtstexte nicht stellt. Websolution-One wird Impressum und Datenschutzerklärung rechtlich aktuell halten. Sofern sich bei dem Kunden Daten ändern, die im Impressum angegeben sind, hat der Kunde Websolution-One unverzüglich zu informieren. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Website ändert oder modifiziert und dadurch Daten anders verarbeitet werden als vorher. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um einen automatisierten Dienst eines externen Anbieters handelt. Eine individuelle Prüfung der Website kann dieser Dienst nicht ersetzen. Websolution-One ist dazu rechtlich nicht in der Lage, eine Rechtsberatung ist ihm zudem nicht erlaubt. Eine solche Prüfung wird ausdrücklich empfohlen, Websolution-One kann eine solche Prüfung jederzeit vermitteln.
  6. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Kunde solche Materialien bei, muss der Kunde selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche durch Websolution-One wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 5 Domain-Registrierung

  1. Soweit eine oder mehrere Domain Registrierungen durch Websolution-One vereinbart sind, wird Websolution-One prüfen, ob der von dem Kunden gewünschte Domainname bereits vergeben ist. Soweit diese Prüfung ergibt, dass die von dem Kunden gewünschte Domain noch nicht an Dritte vergeben ist, wird Websolution-One die Domain bei der DENIC e.G. und/oder der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen. Soweit die Prüfung ergibt, dass die Domain bereits an Dritte vergeben ist, wird Websolution-One den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Pflichten hat Websolution-One insoweit nicht.
  2. Soweit es anlässlich der Registrierung zu Rückfragen kommt, wird Websolution-One diese nach Abstimmung mit dem Kunden beantworten.
  3. Den Erfolg der Anmeldung – d.h. die wirkliche Registrierung der Domain(s) schuldet Websolution-One nicht, die Registrierung obliegt allein der zuständigen Registrierungsstelle.
  4. Websolution-One meldet den Kunden bei der jeweiligen Registrierungsstelle als Domaininhaber und/oder administrativer Ansprechpartner (Admin-C) an. Nach den Bestimmungen der DENIC e.G. muss für eine deutsche Domain der Admin-C der Organisation angehören, für die die Domain eingetragen ist und in Deutschland seinen allgemeinen Gerichtsstand haben. Der Admin-C ist für die Domain rechtlich verantwortlich, wenn der Kunde nicht oder nicht mehr existiert oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Eine Tätigkeit Websolution-One als Admin-C bedarf zusätzlicher Vereinbarung.
  5. Ist die Anmeldung erfolgreich, wird der Kunde bei der Registrierungsstelle als rechtlicher Inhaber der Domain registriert.
  6. Die Aufrechterhaltung der Registrierung schuldet Websolution-One nicht (im Regelfall verlängert sie sich aber automatisch um ein Jahr).
  7. Websolution-One kann die Domain nicht auf Ihre Vereinbarkeit mit Rechten Dritter prüfen. Dies ist nicht vereinbart und kann auch nicht vereinbart werden (unerlaubte Rechtsberatung). Der Kunde muss die Domain daher selbst (ggf. durch einen Rechts- oder Patentanwalt) daraufhin überprüfen, ob sie mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen vereinbar ist. Der Kunde versichert, dass keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen durch die gewünschte Domain bestehen. Soweit Dritte dennoch von dem Kunden eine Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der angemeldeten Domains verlangen, ist die Abwicklung und sind alle damit verbundenen Kosten allein Sache des Kunden. Dasselbe gilt für vergleichbare behördliche Maßnahmen bezüglich einer oder mehrerer Domains.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen der Vergabestelle sind im Internet abrufbar unter www.denic.de und www.internic.com. Websolution-One kann für alle Erklärungen bezüglich der Domain(s) (z.B. Kündigung, Providerwechsel, Löschung der Domain), die Form verlangen, welche hierfür nach den einschlägigen Registrierungsbedingungen erforderlich ist.

§ 6 Leistungserbringung

  1. Kosten für dritte Software-Produkte, die für die Zugänglichmachung oder den Betrieb der Website erforderlich sind, sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden.
  2. Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software- oder Plugin-Anbieter etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Kunde verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
  3. Websolution-One ist berechtigt, dritte Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen ganz oder teilweise mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu beauftragen. Websolution-One ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Kunden dadurch keine Nachteile entstehen. Grundsätzlich wird der Kunde zwei Wochen vor einer Auswechslung informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Auswechslung mitzuteilen.
  4. Websolution-One kann die Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch durch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards erbringen, sofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

§ 7 Verbotene Nutzungen

  1. Dem Kunden ist verboten, die Server übermäßig und in spammender Weise zu nutzen. Er hat alle Vorkehrungen zu treffen, die eine unrechtmäßige, spammende oder sonst übermäßige Nutzung ausschließen.
  2. Dem Kunden ist insbesondere untersagt, die Mailing-Leistungen von Websolution-One zu verwenden, um unaufgefordert Werbe-E-Mails oder Werbe-Nachrichten an Dritte zu senden (Mail-Spamming oder News-Spamming) oder eine solche Versendung zu ermöglichen, um an Dritte bedrohende oder belästigende Nachrichten zu versenden oder den unbefugten Abruf von Informationen zu ermöglichen bzw. unbefugt in Datennetze einzudringen. Versendet der Kunde Spam, kann Websolution-One die elektronischen Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren. Bestätigt sich der Verdacht, kann Websolution-One den Zugang ganz sperren und den Vertrag fristlos kündigen.
  3. Dem Kunden ist untersagt, die Leistungen von Websolution-One mit schädlichem Code (Computerviren, Würmer oder Trojaner etc.) zu nutzen oder zu verunreinigen oder fahrlässig eine solche Nutzung zu ermöglichen. Websolution-One ist berechtigt, mit einer automatischen Erkennung den stattfindenden Mailverkehr zu filtern und Mails nicht zuzustellen, wenn sich dabei oder aus sonstigen Gründen ergibt, dass eine E-Mail schädlichen Code enthält. Das gleiche gilt, wenn Absenderinformationen falsch sind oder verschleiert werden oder es sich um Kommunikation handelt, die unaufgefordert erfolgt oder verschleiert kommerziell ist.
  4. Eine Weitergabe, Untervermietung oder sonstige Weiterveräußerung der Leistungen von Websolution-One ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Vertrag erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe betrifft insbesondere die Firma, den Vornamen und Nachnamen, die vollständige Adresse sowie die Kontaktmöglichkeiten und die Bankdaten. Macht der Kunde unwahre Angaben, kann Websolution-One den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten jeweils aktuell zu halten und Veränderungen Websolution-One unverzüglich mitzuteilen.
  3. Der Kunde erhält von Websolution-One die Zugangsdaten zu seinem „CMS-Panel“. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der gehosteten Leistungen durch unberechtigte Personen auszuschließen. Diese Zugangsdaten sind vom Kunden vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Kunde Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die gehosteten Inhalte regelmäßig auf eigenen Speichermedien, welche nicht bei Websolution-One oder dem Serveranbieter gehostet sind, zu sichern (Backup-Pflicht). Der Kunde ist weiter verpflichtet, auch seine sonstigen Daten selbst zu sichern. Dies gilt auch für die E-Mails der von Websolution-One gestellten Postfächer. Selbst wenn der Kunde Websolution-One mit der Datensicherung beauftragt hat, bleibt der Kunden zu einer Datensicherung nach jeder Änderung am Ende des Arbeitstages auf eigenen Speichermedien verpflichtet.
  5. Sofern der Kunde Websolution-One körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Kunde verpflichtet, Websolution-One auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

§ 9 Rechtsfolgen von Zuwiderhandlungen oder Pflichtverletzungen

  1. Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. Websolution-One kann den erbrachten Mehraufwand nach Maßgabe der vereinbarten oder der ortsüblichen, angemessenen Vergütung dem Kunden in Rechnung stellen.
  2. Verletzt der Kunde seine Pflichten oder Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag schuldhaft, ist er Websolution-One zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (soweit diese nicht nach dem Gesetz entbehrlich ist), kann Websolution-One zudem den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen von Websolution-One.

§ 10 Inhaltliche Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er für die Domain und alle seine Inhalte und Verfahrensweisen, die er auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert (insbesondere Daten, Grafiken, Bilder, Musikstücke, Videos oder sonstige Informationen), nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich ist. Entsprechendes gilt für alle Nutzungen auf den Webservern, die der Kunde veranlasst hat.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er von einem Rechtsanwalt oder einem Anbieter von rechtlichen Lösungen für Websites alle Rechtsfragen rund um die Website abklären und insbesondere ein Impressum, eine Datenschutzerklärung und weitere Texte verwenden sowie die DSGVO einhalten muss.
  3. Wünscht der Kunde entsprechend einer von ihm eingekauften Anleitung für seine rechtssichere Website eine Anpassung durch Websolution-One, sind die erforderlichen Arbeiten (soweit von Websolution-One der Auftrag angenommen wird), von dem Kunden nach Maßgabe des vereinbarten, ersatzweise des ortsüblichen und angemessenen Stundensatzes, zusätzlich zu vergüten.

§ 11 Gefährdung der Leistung, Insolvenz

  1. Wird nach Abschluss des Vertrages für Websolution-One erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist Websolution-One berechtigt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern, bis die entsprechende Gegenleistung von dem Kunden bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist.
  2. Websolution-One ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.
  3. Ist der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröffnet, ist Websolution-One ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.
  4. Kündigt Websolution-One oder tritt dieser nach Absatz 2 oder 3 zurück, kann Websolution-One von dem Kunden Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.

§ 12 Haftung Websolution-One

  1. Werden durch den Kunden Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung von Websolution-One, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  2. Werbeangaben Dritter, insbesondere von Herstellern von Websolution-One für die Leistungserbringung verwendeter Software, sind für Websolution-One nicht verbindlich.
  3. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verjähren die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder Websolution-One hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
  4. Websolution-One kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern dies erforderlich ist, um den Netzbetrieb zu sichern, die Netzintegrität aufrecht zu erhalten, insbesondere schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten zu vermeiden.
  5. Für anfängliche Mängel haftet Websolution-One nur bei Verschulden, § 536a BGB aus dem Mietrecht ist nicht anwendbar.
  6. Kommt es nach einem Update des CMS zu Problemen mit anderen Plugins oder Diensten, weil diese nicht rechtzeitig an die neue Version des CMS angepasst wurden, haftet Websolution-One nicht, wenn Websolution-One dies nicht erkennen musste. In dem Fall ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Anpassungs-und Reparturarbeiten nach Maßgabe der Vergütungsvereinbarung ersatzweise der ortsüblichen und angemessenen Vergütung zu zahlen.

§ 13 Preise / Zahlung / Zurückbehaltung

  1. Es gelten die Paketpreise, die im Angebot aufgeführt sind. Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
  2. Für die Leistungen Hosting und Wartung gilt grundsätzlich eine Vorauszahlung. Wenn nichts anderes vereinbart, muss für Hosting und Wartung wenigstens 1 Monat vorausbezahlt werden.
  3. Die Vorauszahlung ist mit Vertragsschluss fällig, jedoch erst, wenn der Kunde eine Rechnung erhalten hat.
  4. Websolution-One sendet die elektronisch erstellte Rechnung als PDF-Dokument per E-Mail an die von dem Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine den Steuervorschriften entsprechend ausgestellte Rechnung per Brief übersendet werden. Der Kunden hat keinen Anspruch auf eine digital signierte Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 3 UStG.
  5. Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Beratung, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
  7. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann Websolution-One ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass Websolution-One den Zugang des Kunden zu der gehosteten Website sperrt. In diesem Fall ist der Kunde trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung des Entgeltes verpflichtet.
  8. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist Websolution-One wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden befugt.

§ 14 Urheberrecht / Gewerbliche Schutzrechte

  1. Sofern der Kunde Inhalte aller Art, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt oder auf den Servern nutzt, welche die allgemeinen Gesetze oder die Rechte Dritter verletzen, ist der Kunde verpflichtet, Websolution-One auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
  2. Wird Websolution-One von Dritten wegen einer Verletzung der allgemeinen Gesetze oder von Rechten Dritter wegen Inhalten oder Verfahrensweisen des Kunden in Anspruch genommen, kann Websolution-One den Zugang zu den Inhalten des Kunden vorübergehend unverzüglich sperren, wenn der Dritte nachvollziehbar darlegt, dass eine Rechtsverletzung vorliegt.
  3. Websolution-One wird die Inhalte des Kunden wieder zugänglich machen, wenn der Kunde die Gründe für die Inanspruchnahme beseitigt oder Sicherheit für eine eventuelle Inanspruchnahme von Websolution-One in der Höhe stellt, die den maximal zu erwartenden Kosten und Schäden von Websolution-One für den Fall einer Rechtsverfolgung gegenüber Websolution-One von dritter Seite entspricht.
  4. Websolution-One wird die Mitteilung zur Abwehr und Durchführung der Sperre per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse senden. Der Kunde hat die Abrufbarkeit der von ihm benannten E-Mail-Adresse zu gewährleisten.
  5. Dies gilt entsprechend, wenn Websolution-One von staatlichen Stellen wegen eines Verhaltens in Anspruch genommen wird, dass Websolution-One zur Sperrung berechtigt.

§ 15 Laufzeit / Kündigung

  1. Der Vertrag tritt mit der Einigung der Parteien in Kraft und läuft fest für einen Monat von dem vereinbarten Beginn an, ersatzweise dem Moment der Freischaltung des Zuganges des Kunden. Er verlängert sich immer um ein weiteren Monat, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird.
  2. Eine Kündigung des Kunden wird nur wirksam, wenn der Kunde die Domain(s) zu seinem Vertrag selbst schließt (Close) oder er zu einem anderen Provider mittels Konnektivitäts-Koordination umzieht (KK). Websolution-One wird beim Close und beim KK mitwirken. Ohne Close oder KK ist eine ordentliche Online-Kündigung technisch nicht möglich und unwirksam.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Websolution-One ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät, der Kunde auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt, der Kunde eine Vertrags- oder Rechtsverletzung Dritter oder eine Verletzung der allgemeinen Gesetze nicht während einer angemessenen Frist beseitigt (insbesondere auf dem Server rechtswidrige Inhalte zum Abruf oder zur Nutzung bereit hält, obwohl er durch Dritte oder Websolution-One hierüber informiert wurde).
  4. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Kunden so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für Websolution-One unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn Websolution-One wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre.
  5. Die Parteien sind im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags zu Hosting- oder Domain-Services verpflichtet, bei dem „Close“ oder dem „KK“ für die von dem Kunden gehaltenen Domains mitzuwirken.
  6. Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was Websolution-One an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht Websolution-One ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die fristlose Kündigung durch Websolution-One zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der Kunde zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden von Websolution-One zu ersetzen. Hat Websolution-One eine fristlose Kündigung durch den Kunden zu vertreten, hat Websolution-One dem Kunden nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
  7. Mit Beendigung des Wartungsvertrags verliert der Kunde Updates und Support für die von Websolution-One nur auf Zeit zur Verfügung gestellten Plugins und / oder Dienste. Der Kunde muss – sofern gewünscht – diese Leistungen dann kostenpflichtig direkt bei dem jeweiligen Anbieter buchen.

§ 16 Löschung des Speichers

  1. Um 24 Uhr des Tages der Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, den ihm überlassenen Speicherplatzes zu löschen oder zur Löschung durch Websolution-One frei zu geben.
  2. Der Kunde sorgt selbst für die rechtzeitige Aufbewahrung seiner Daten.
  3. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wird Websolution-One den Kunden auffordern, am Close oder KK mitzuwirken. Wird der Kunde nicht fristgerecht tätig, kann Websolution-One die Inhalte des Kunden auf dem Server löschen.
  4. Erbringt der Kunde innerhalb einer angemessenen, von Websolution-One gesetzten Frist nicht die erforderlichen Handlungen für ein Close oder ein KK der Domain, kann Websolution-One – frühestens zum Tag der Beendigung des Vertrages – die Betreuung des registrierten Domain-Namens des Kunden bei der zuständigen Registrierungsstelle einstellen. Dadurch kann der Domain-Name durch die Registrierungsstelle gelöscht werden und der Kunde die Domain verlieren.

§ 17 Mediation

  1. Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Websolution-One und dem Kunden, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Begründung.
  2. Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter im Sitz von Websolution-One zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
  3. Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigungnicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
  4. Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.

§ 18 Datenschutz

  1. Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
  2. Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
  3. Betroffene haben jederzeit das Recht:

eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die

Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen werden,

der Widerruf berührt jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen

Datenverarbeitung nicht;

eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zählt eine Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie über eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die bestehenden Rechte, über die hier aufgeklärt wird;

verlangen, dass unverzüglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist;

verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;verlangen, dass gem. Art. 18 DSGVO die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;

verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden;

sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist, zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.

zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafür Gründe bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben

  1. Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).

§ 19 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Streitschlichtung

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist – sofern der Kunde Vollkaufmann ist – der Geschäftssitz von Websolution-One. Websolution-One ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn– oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
  2. Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist – sofern der Kunde Vollkaufmann im Sinne des deutschen Handelsgesetzbuches ist – Stuttgart, Deutschland, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Websolution-One ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei jedem anderen Gericht zu verklagen, welches aufgrund der EuGVVO oder anderer Rechtsvorschriften zuständig ist.
  3. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Websolution-One Erfüllungsort. Zahlungsort ist der Geschäftssitz von Websolution-One.
  4. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Websolution-One und dem Kunden aus diesem Vertrag gilt unter Ausschluss ausländischen Rechts nur deutsches Recht. Die Geltung des UN–Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
  5. Soweit ein Vertragsexemplar auch in nichtdeutscher Sprache existiert, ist für die Rechtsbeziehungen der Parteien – soweit vorhanden – ausschließlich die deutsche Vertragsversion maßgeblich.